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Politisches System
Die Republik Nauru
ist seit dem 31. Januar 1968 ein unabhängiger und selbstständiger Staat.
Staats- und Regierungsform
Präsidial-parlamentarische
Republik im Commonwealth of Nations
Staatsoberhaupt:
Rene Harris (seit dem 30. März 2001)
Regierungschef: Rene Harris (seit dem 30. März 2001)
Der Präsident amtiert
ebenso lange wie das Parlament, maximal drei Jahre.
Volksvertretung:
"Parliament" mit achtzehn Mitgliedern. Legislaturperiode: maximal drei
Jahre.
Parteien:
Im Januar 1987 wurde die Democratic Party of Nauru DPN mit dem Ziel gegründet,
eine Machtausdehnung des damaligen Präsidenten Hammer DeRoburt zu verhindern
und die Rolle des Parlaments zu stärken. 1989 wurde DeRoburt vom Parlament
gestürzt. Die DPN ist die Nachfolgeorganisation der Mitte der 1970er Jahre
existierenden, informellen und von Bernard Dowiyogo geleiteten Nauru Party.
Ansonsten bestehen nur Sippenverbände ohne Parteicharakter.
Verfassung
Die am 29. Januar
1968 angenommene Verfassung (Inkrafttreten mit der Unabhängigkeit am 31.
Januar 1968) garantiert die Grundrechte und bestimmt allgemeine direkte
Wahlen (mindestens alle drei Jahre; Wahlpflicht grundsätzlich aller über
zwanzig Jahre alten Personen) für das "Parliament", dessen achtzehn in
acht Wahlkreisen gewählte Abgeordnete aus ihren Reihen den Präsidenten
der Republik wählen. Seine Amtszeit ist an diejenige des Parlaments gebunden.
Die Verfassung der
Republik Nauru besteht aus der Präambel und elf Verfassungsteilen. Auf
diese elf Parts verteilen sich die neunundneunzig Artikel:
Part I Die Republik
Nauru und ihre Obersten Gesetze (Artikel 1 und 2)
Part II Der
Bewahrung der Grundrechte und der Freiheit (Artikel 3 bis 15)
Part III Die
Exekutive: Der Staatsrat (Artikel 16 bis 25)
Part IV Die
Gesetzgebung (Artikel 26 bis 47)
Part V Die Rechtssprechung
(Artikel 48 bis 57)
Part VI Finanzen (Artikel 58 bis 67)
Part VII Der öffentliche Dienst (Artikel 68 bis 70)
Part VIII Die Staatsangehörigkeit (Artikel 71 bis 76)
Part IX Notstandskräfte (Artikel 77 bis 79)
Part X Allgemeines (Artikel 80 bis 84)
Part XI Übergangsvorkehrungen (Artikel 85 bis 99)
Der Staatspräsident
ist Chef eines Ministerkabinetts von (mit ihm) fünf bis sechs Mitgliedern,
die
ebenfalls dem Parlament angehören. Die Minister werden vom Präsidenten
ernannt. Die Regierung als
exekutive ist dem Parlament gegenüber verantwortlich.
Die Präambel der
Verfassung von 1968
INDEM WIR, DAS VOLK VON NAURU, GOTT ALS ALLMÄCHTIGEN UND EWIGEN HERRN,
DEM GEBER ALLER GUTEN DINGE, ANERKENNEN; INDEM WIR UNS DEMÜTIG UNTER DEN
SCHUTZ SEINER GUTEN VORSEHUNG STELLEN UND WIR NACH SEINEM SEGEN FÜR UNS
UND UNSER LEBEN STREBEN; INDEM WIR NAURU FÜR DIE ZUKUNFT ALS REPUBLIK
DEKLARIERT HABEN;
UND INDEM EINE,
DAS VOLK VON NAURU REPRÄSENTIERENDE VERFASSUNGSVERSAMMLUNG EINE KONSTITUTION
FÜR NAURU ERARBEITETE; GEBEN WIR UNS DESHALB, ALS VOLK VON NAURU DURCH
DIE VERFASSUNGSGEBENDE VERSAMMLUNG AM NEUNUNDZWANZIGSTEN TAG DES JANUARS
EINTAUSENDNEUNHUNDERTUNDACHTUNDSECHZIG DIESE ANGENOMMENE UND ERLASSENE
VERFASSUNG, WELCHE AM EINUNDDREISSIGSTEN TAG DES JANUARS EINTAUSENDNEUNHUNDERTACHTUNDSECHZIG
IN KRAFT TRITT.
Nationalfeiertag
31. Januar - Unabhängigkeitstag
1968
Quelle:
© AMDAC+ Gesellschaft für Staatenforschung / Christoph Kölzsch
Nauru / Politisches System / Stand: September 2002
www.amdacplus.org
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