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Deutsch-Nauruischen-Gesellschaft
 
 
 

 

 

Verwaltung

1888 wird die Insel Nauru vom Deutschen Kaiserreich dem Protektorat der Marshallinseln einverleibt. Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914 verliert das Kaiserreich Deutschland seinen Anteil an den Phosphatunternehmungen. Am 04. August 1914 landen australische Truppen auf Nauru und besetzen diese. Australier übernehmen die Herrschaft und verwalten Nauru ab dem 17. Dezember 1920 als Völkerbund-CMandatsgebiet im Auftrag des Vereinigten Königreichs und Neuseelands, bis im Zweiten Weltkrieg, vom 26. August 1942 an, die Japaner unter Kommandant Hisayuki Soeda die Insel besetzen. Die eintausendzweihundert Insulaner werden als Zwangsarbeiter auf die mikronesische Insel Truk verschleppt. Nur siebenhundertsiebenunddreißig Insulaner überleben und kehren nach der australischen Rückeroberung (13. September 1945) auf Nauru zurück, das von da an als Treuhandgebiet der Vereinten Nationen über den Trusteeship Council vom Australischen Bund verwaltet wird.

In 1951 wird den Nauruern ein hohes Maß an innerer Autonomie zugestanden; 1956 wird Hammer DeRoburt Oberhäuptling der Insel Nauru. 1966 wird ein Referendum abgehalten, in dem sich die Mehrheit der Inselbewohner für ein autonomes Nauru entscheidet. Der im selben Jahr gegründete Nauru Local Government Council ersetzt den 1927 mit beratenden Funktionen eingesetzten Rat der Stammeshäuptlinge. Im September 1967 erklärt der Australische Bund den Nauru Independent Act, der die Beendigung der Vereinte-Nationen-Treuhandschaft in Kürze ankündigt. Seit dem 31. Januar 1968 ist die Insel ein unabhängiger Staat - die kleinste Republik der Erde. Neben der Regierung existiert als weiteres Verwaltungsgremium der Nauru Local Government Council (neun gewählte Mitglieder aus den vierzehn Bezirken des Landes), teilweise in Personalunion, mit überwiegend kommunaler Aufgabenstellung nach feststehender Kompetenzverteilung zwischen dem Rat und der Regierung. Der mit einer weitreichen finanziellen Verantwortung ausgestattete Rat wählt ein Mitglied zum Head Chief.

Verwaltungsbezirke:
a. Aiwo
b. Anabar
c. Anetan
d. Anibare
e. Baiti
f. Boe
g. Buada
h. Denigomodu
i. Ewa
j. Ijuw
k. Meneng
l. Nibok
m. Uaboe
n. Yaren

Militär:
Die Republik Nauru verfügt über keine eigene Armee. Der Australische Bund ist für die Verteidigung zuständig. Diese Regelung erwähnt der Nauru Independent Act vom September 1967.

Diplomatie:
Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gibt es eine Vertretung der Republik Nauru für Europa unter Leitung eines Honorarkonsuls.
Adresse:
Martin Weston,
Honorary Consul of the Republic of Nauru,
Nauru Government Office,
3 Chesham Street,
London SW1 5ND
Telefon 00 44 - 207 235 69 11
Telefax 00 44 - 207 235 74 23

Quelle:
© AMDAC+ Gesellschaft für Staatenforschung / Christoph Kölzsch
Nauru / Politisches System / Stand: September 2002
www.amdacplus.org

 

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